Funk-Bettkanten-Alarm mit hochwertigem Steckdosen Funk-Empfänger Gong Lautstärke regelbar
Dieser Bettausstiegsalarm ermöglicht die Überwachung von „Nachtwanderern“ und „Wegläufern" und ist ebenfalls ein Bettflucht-Warnsystem und Demenz-Weglaufschutz. Der „Bettkantensensor“ wird zwischen Matratze und Spannbetttuch platziert. Wenn die zu pflegende Person das Bett verlassen möchte, wird durch auflegen der Beine der Sensor ausgelöst. Pfleger und/oder Betreuung werden alarmiert.
Ausstattungsmerkmale:
Hochwertiger nur ca. 2mm dünner Spezial-Drucksensor
Funktion:
Kann direkt an der Bettkante unter das Spannbettlaken in der Ausstiegszone positioniert werden. Durch das Belasten der Bettkante beim Aufstehen, wird die Pflegeperson durch ein Funksignal über den Empfänger informiert. Kein Fehlalarm durch Hand oder Armauflage.
Sobald ein Druck über ca. 8 Kg auf den Spezialdrucksensor ausgeübt wird, signalisiert der Empfänger durch akustisches Signal.
Die Bewegungsfreiheit der Pflegeperson vor dem Bett wird nicht eingeschränkt.
Sofort betriebsbereit! Lautstärke ca. 88 dB (A) H x B x T Empfänger 107 x 70 x 33 mm
8 Melodien einstellbar (Rufunterscheidung)
Lautstärke regelbar!
Reichweite ca.100m - kann optional mit einer Distanzerweiterung verlängert werden
Sofort betriebsbereit ! 8 Melodien auswählbar.
System erweiterbar bis 4 Zusatz Sendern und Empfängern
Zusatz Personen-Rufsender und Zusatzempfänger in unseren Shop erhältlich
Hergestellt in Deutschland
Bei dieser Reichweiten-Angabe handelt es sich um die sog. "Freifeldreichweite" (Reichweite bei direktem Sichtkontakt zwischen Sender und Empfänger, ohne störende Einflüsse). Im praktischen Betrieb befinden sich jedoch Wände, Zimmerdecken usw. zwischen Sender und Empfänger,
wodurch sich die Reichweite entsprechend reduziert
Lieferumfang:
Hochwertiger Drucksensorstreifenca. (610mm X 18mm x 1mm) mit Sender
Funk-Steckdosen Gong Empfänger (433 Mhz) sofort einsatzbereit.
Die Funk-Alarmtrittmatte kann keine Stürze verhindern und es bedarf immer noch einer persönlichen Hilfeleistung beim Aufstehen und Begleiten des Pflegenden. Sie ist eine Pflegehilfe und ersetzt nicht die Aufsichtspflicht.