Tipps zur Entsorgung
Entsorgung von Batterien und Akkus
Unsere Rücknahmepflicht als Händler
Wir sind als Händler gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei uns gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten.
Ihre Entnahme- und Rückgabepflicht als Verbraucher
Das Batteriegesetz verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, ge- und verbrauchte Batterien und Akkus aller Art ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen, z.B. auf Wertstoffhöfen zu entsorgen. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist strikt untersagt. Dazu müssen Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Rückgabestellen
Sie können die Batterien und Akkus bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde und überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus verkauft werden. Sie haben auch die Möglichkeit, diese in unserer Zentrale in Holtgast abzugeben.
Entsorgung ist kostenfrei
Die Entsorgung ist für Sie kostenfrei, auch an Verkaufsstellen, wo Sie die Batterien und Akkus nicht gekauft haben.
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet, das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist. Die folgenden chemischen Symbole bezeichnen die enthaltenen Schwermetalle:
- Cd (=Batterie enthält Cadmium),
- Hg (=Batterie enthält Quecksilber) oder
- Pb (=Batterie enthält Blei)
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Elektro- und Elektronikgeräte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rücknahmesysteme.
2. Batterien und Akkus
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen Sie vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät entnehmen und gesondert entsorgen.
3. Rücknahmeverpflichtung
Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind wir zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet unter folgenden Maßgaben:
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer nehmen wir ein funktionsgleiches Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück (sog. 1:1-Rücknahme).
a) Wir sind zu einer unentgeltlichen Abholung verpflichtet, die sich auf Elektro- und Elektronikgeräte aus den Kategorien 1 (Wärmeüberträger), Kategorie 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2) und Kategorie 4 (Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) beschränkt.
b) Für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) sowie bei Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, gewährleisten wir die 1:1-Rückgabe durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung. Für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, gibt es ebenfalls geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung; die Rücknahme wird für diese Geräte nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (sog. 0:1- Rücknahme). Eine Übersicht der einzelnen Kategorien können Sie hier aufrufen:
https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/geraetezuordnung
4. Rückgabemöglichkeiten
Sie können Ihre Elektro-Altgeräte über das Rücknahmesystem take-e-back abgeben. Über den Link erhalten Sie weitere Informationen über die stationären Annahmestellen in Ihrer Nähe. Die Annahme von Altgeräten darf abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht.
Bei den unter 3.a) genannten Produkten haben Sie die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikaltgeräte durch unseren Dienstleister abholen zu lassen. Auf Ihrer Rechnung finden Sie dazu einen Link, über den Sie die Abholung veranlassen können.
5. Weitere Rückgabemöglichkeiten
Sie können darüber hinaus Ihre Elektro-Altgeräte auch kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen in Ihrer Nähe finden Sie hier: ear-Verzeichnis Sammel- und Rücknahmestellen
6. Datenschutzhinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible, personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
7. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"Entsorgungsverordnung
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
8. Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://e-schrott-entsorgen.org